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Häufige Fragen

Alles, was du vor dem Coaching wissen willst

Antworten zu Förderung, Ablauf und Inhalten. Wenn deine Frage nicht dabei ist, beantworten wir sie im kostenlosen Erstgespräch.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus, damit du bei einem zugelassenen Träger ein Coaching machen kannst. Abgerechnet wird direkt zwischen uns und deinem Kostenträger.
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